Berufsunfähigkeitsversicherung Ratgeber: Das sollten Verbraucher wissen

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Versicherung für alle Personen, die ein Einkommen erhalten und damit Ihren Lebensunterhalt verdienen.
Sie sichert den zuletzt ausgeübten Beruf finanziell ab in dem sie einspringt, falls ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung diese Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Hierbei spielt es keine Rolle um welche Krankheit es sich handelt.  In den meisten Fällen zahlen die Versicherungen dann aus, wenn ärztlich eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% nachgewiesen wird.

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Um dieser Frage nachzugehen muss sich jeder Einzelne im Grunde erst einmal seine Gesamtsituation ansehen. Hierbei spielen diverse Fragen eine wichtige Rolle für die Entscheidung einer Absicherung. Zum einen ist zu beachten, dass für alle die nach 1961 geboren sind kein gesetzlicher Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit gewährleistet ist. Alle Personen, die dies betrifft müssen sich privat absichern, um die entsprechenden Leistungen zu erhalten.

Weiter muss hier auf die Frage eingegangen werden, ob vom Staat im Falle einer BU genügend Leistungen ausgezahlt werden. Arbeitnehmer werden in der Regel mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, als die Absicherung der gesetzlichen Erwerbsminderung leistet. Sollte zudem die Möglichkeit der Einkünfte aus anderen Quellen, wie beispielsweise Mieteinnahmen oder Aktien im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht gewährleistet sein, ist eine entsprechende Absicherung naheliegend.
Das Risiko aufgrund von Krankheit, Alter oder Verletzung nicht mehr arbeiten zu können ist statistisch sehr hoch. Eine Statistik der deutschen Aktuarvereinigung zeigt auf, dass ein heute 20-jähriger Mann mit einer Wahrscheinlichkeit von 43% berufsunfähig wird, bis er das Alter von 65 Jahren vollendet hat.
Hierbei ist die mutmaßliche Tätigkeit entscheidend. Ein Büroangestellter ist weitaus weniger gefährdet seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, wie ein Arbeiter, der körperlich tätig ist. Das ist auch der Grund warum eine BU-Versicherung je nach Beschäftigung, Alter und Vorerkrankungen unterschiedliche Beitragssätze hat.

Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente

Oftmals wird die Berufsunfähigkeits- und die Erwerbsminderungsrente verwechselt. Dabei gibt es hier wesentliche und wichtige Unterschiede.
Während die Erwerbsminderungsrente dann eintritt, wenn nach 78 Wochen Krankheit immer noch eine Unfähigkeit vorliegt, mehr als mindestens 3 bis maximal 6 Stunden am Tag in einem Beruf zu arbeiten, bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die vor der Unfähigkeit ausgeübte Tätigkeit und wird auch immer auf diese bezogen.
Im Klartext bedeutet dies, dass beispielsweise ein Tischler der theoretisch in die Erwerbsminderungsrente fallen würde, weil er körperlich erkrankt ist, dennoch einen anderen Beruf, wie in einem Büro, ausüben könnte. Somit fällt dieser Tischler nicht in die Erwerbsminderungsrente und erhält während seiner Erkrankung nach den angegebenen 78 Wochen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Hartz 4), da er „nur“ berufsunfähig ist und lediglich seinen alten Beruf nicht ausüben kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen greift hier, da diese den letzten ausgeübten Beruf absichert, welcher in diesem Fallbeispiel tatsächlich nicht mehr ausgeübt werden kann.

Wie wirken sich die verschiedenen Renten auf das Einkommen aus?

Sobald eine Erkrankung eintritt erhält der Betroffene das Krankengeld, welches ca. 75% des Nettoeinkommens seines Arbeitgebers ausmacht.
Fällt der Erkrankte nach der Krankengeldphase in die Erwerbsminderungsrente gilt hier bezüglich der vollen oder teilweisen EW-Rente zu unterscheiden.
Vollerwerbsunfähig ist, wer weniger als drei Stunden täglich in einem Beruf tätig sein kann, teilweise erwerbsunfähig wer mehr als drei bis maximal sechs Stunden einer Beschäftigung nachgehen kann.
Sollte der Betroffene allerdings in die Berufsunfähigkeitsrente fallen, erhält er nach der Krankengeldphase entsprechend seiner Absicherung Auszahlungen, welche in der Regel 80% seines vorherigen Nettoeinkommens ausmachen. Versicherungsexperten wählen diese Absicherung bewusst, damit der Lebensstandard eines ohnehin kranken Menschen nicht erheblich leiden muss. Ebenfalls kann durch die Berufsunfähigkeitsversicherung die zu erwartende Gehaltssteigerung im Laufe der Jahre durch Beitragsanpassungen berücksichtigt werden.

Welche BU-Versicherung ist für mich die richtige?

Vornherein ist die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung ausschlaggebend. Diese sollte laut der Empfehlung der DIN Norm für Finanzen rund 80% des Nettoeinkommens betragen, was bei einem Gehalt von 2.000,00 € rund 1.600,00 € ausmacht.
Die Auswahl des richtigen Anbieters für diese Absicherung stellt ebenfalls einen wichtigen Teil dar. Hierbei sollte nicht der Preis entscheidend sein, sondern die Qualität der Versicherung, da es sehr viele Kriterien gibt auf welche geachtet werden sollte. Beispielsweise unterscheidet man zwischen Bedingungen, die im Grunde für jeden gelten und welche, die nur im Bezug auf die Ausübung eines bestimmten Berufes wichtig sind.

Der passende Tarif

Es gibt viele Versicherer, die in Ihre Policen eine abstrakte Verweisung einfließen lassen. Dies bedeutet, dass im Leistungsfall auf einen anderen Beruf verwiesen wird, welcher trotz der Erkrankung noch ausgeführt werden könnte. Um dies zu vermeiden sollte stets darauf geachtet werden einen Vertrag abzuschließen in welchem diese Klausel nicht enthalten ist.
Ebenfalls besteht bei vielen Absicherungen die Möglichkeit der Nachversicherungsoption. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden, in welcher meistens ein Fragebogen ausgefüllt wird aufgrund welchem dann eventuell noch Unterlagen beim Arzt angefordert werden, sollten hier Vorerkrankungen hinterlegt sein. Wenn während des Vertrages die Leistung erhöht werden soll muss diese Gesundheitsprüfung erneut abgelegt werden. Durch eine Nachversicherungsoption besteht jedoch die Möglichkeit die Leistung der Versicherung auch während der Laufzeit zu erhöhen, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ablegen zu müssen.
Der Ausgleich der Inflation kann mit einer garantierten Rentensteigerung erfolgen. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass eine entsprechende Möglichkeit im Vertrag enthalten ist.

Die Gesundheitsfragen in der BU-Versicherung

Der Gesundheitsfragebogen, welcher jedem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten ist, entscheidet mit den entsprechenden Antworten darin wer einen Versicherungsschutz erhält und wem dieser verwehrt bleibt.
Liegen Vorerkrankungen vor, kann dies zu einem Zuschlag im Beitrag, einem verminderten oder auch gar keinem Schutz führen.
Wichtig ist, diesen Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen, da im Leistungsfall dem Versicherer ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden muss. Stellt sich hier heraus, dass Erkrankungen schon vor Abschluss der Absicherung vorlagen und verschwiegen wurden, kann dies zu erheblichen Problemen führen.

Fazit

Es ist statistisch sehr wahrscheinlich, dass man im Laufe seines berufstätigen Lebens berufsunfähig wird. Die Leistungen, welche der Staat zur Verfügung stellt, sind gering bzw. nahezu nicht vorhanden. Der Schaden, der hier bezüglich des Lebensstandards eintritt, ist enorm und bedarf zum Ausgleich der richtigen Absicherung.
Die richtige Auswahl des Anbieters sowie entsprechende Verträge welche die Möglichkeit einer zusätzlichen, vollwertigen und umfassenden Absicherung bieten ist sehr wichtig. Hierbei sollte auf die Leistung und damit verbunden die Qualität der Leistung geachtet werden und weniger auf die Höhe des Beitrages. Die Versicherung ist nur so gut, wie die Leistung, die sie enthält.

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